Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
von Hebamme Carolin Blendl
1. Allgemeines
(1) Die Buchung einer Veranstaltung (Geburtsvorbereitungskurs o.ä.) beinhaltet nicht automatisch die Betreuung durch die Hebamme in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder/und im Wochenbett. Sollte die Hebamme noch freie Kapazitäten für die Betreuung z.B. im Wochenbett haben, muss ein gesonderter Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
(2) Beantwortung von Fragen oder Beratungen vor und nach Kursen (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) werden nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung abgerechnet. Je nachdem ist eine Unterschrift der Betreuten nötig.
(3) Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst je Unterrichtsstunde 60 Minuten. Maximal 14 Stunden (840 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In jeder Schwangerschaft wird nur ein Geburtsvorbereitungskurs und nur ein Rückbildungskurs von der Krankenkasse bezahlt. Sollte die Frau auf eigenen Wunsch mehr als einen Kurs besuchen, muss dieser privat gezahlt werden (7,96 € je Kursstunde plus die Partnergebühr).
(4) Der Kurs findet im Kursraum der Hebammenpraxis in Parsberg statt.
2. Anmeldung zum Kurs
(1) Der Vertrag kommt nach Anmeldung der Vertragspartnerin/des Vertragspartners erst mit der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebamme zustande.
(2) Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner hat bei der verbindlichen Anmeldung alle anfallenden Kosten zu begleichen.
(3) Es handelt sich um einen geschlossenen Kurs, d.h. die TeilnehmerInnen können während des Kurses nicht durch andere TeilnehmerInnen ersetzt werden. Die Hebamme behält daher ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Kursteilnehmerin und/oder ihr/e Partner/in an der Teilnahme einzelner Unterrichtsstunden verhindert ist/sind, gleichgültig, ob die Kursstunde schuldhaft versäumt wurde oder nicht. Es ist nicht möglich nur einzelne Stunden eines Kurses zu buchen.
(4) Der Kurs ist für eine begrenzte Anzahl an TeilnehmerInnen ausgelegt. Die Hebamme behält sich vor den Kurs bei Nichterreichung einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl nicht durchzuführen und ersatzlos zu streichen.
(5) Die Hebamme behält sich vor den Kurs aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Eine Änderung der Vertragsparteien erfolgt hierdurch nicht.
(6) Aus wichtigen Gründen können Kursstunden verschoben werden. Eine Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.
(7) Die Kurse der Hebamme werden durch die Firma Hebamio abgerechnet.
3. Stornierung des Kurses
(1) Dem/Der Teilnehmer/in steht das Recht zu bis zu vier Wochen vor Beginn des Kurses diesen schriftlich oder per E-Mail ohne Anfallen von Kosten zu stornieren. Bis dahin bereits getätigte Zahlungen werden zurückerstattet (zB die Partnergebühr). Erfolgt keine schriftliche Stornierung, müssen die Kursgebühren in Höhe der privat Gebührenverordnung des Bundeslandes Bayern bezahlt werden. Es ist nicht möglich einzelne Kursstunden zu stornieren.
(2) Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Kursgebühr fällig und wird nicht von dem Krankenversicherer des/der Teilnehmers/in übernommen. Es gilt dann die privat Gebührenverordnung für Hebammen des Bundeslandes Bayern als vereinbart. Außer der Platz kann noch nachbesetzt werden.
Das Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs gilt nicht als Abmeldung!
(3) Versäumte Kursstunden werden nicht ersetzt oder nachgeholt und es erfolgt keine Reduzierung des Kursentgelts. Die Kosten der versäumten Kursstunden werden der/dem Teilhnehmer/in in Rechnung gestellt. Der Grund der Nichtteilnahme ist unerheblich.
(4) Ein anderweitiges Stornierungs- bzw. Kündigungsrecht zur vorzeitigen Beendigung des Kurses steht den TeilnehmerInnen nicht zu, ausgenommen der zu vertretenden Pflichtverletzung durch die Hebamme.
(5) (3) und (4) findet keine Anwendung bei Vorliegen von folgenden Gründen:
(a) Die vorzeitige Entbindung.
(b) Eine schwerwiegende Erkrankung (bei ärztlicher Attestierung) der schwangeren Frau (nur für den Geburtsvorbereitungskurs gültig).
4. Kündigung durch die Hebamme
Die Hebamme kann von dem Vertrag aus folgenden Gründen zurücktreten:
(a) Vorliegen der Umstände nach 2. (4) der AGB.
(b) Die Kursleiterin kann den Kurs aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Hebamme liegt, nicht abhalten (z.B. Krankheit).
5. Erstattungen bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs
(1) Bei regelmäßiger Teilnahme, inklusive getätigter Unterschrift auf dem Abrechnungszettel, erstatten die gesetzlichen Krankenversicherer derzeit regelmäßig die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen der Hebammen nach §134a SGB V.
(2) Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung. Sollten sich die Kursgebühren der gesetzlichen Krankenkassen zwischenzeitlich ändern, werden die Kursgebühren daran angepasst. Die Hebamme rechnet den in Bayern gängigen 2- fachen Satz ab. Die Hebamme empfiehlt allen privat Krankenversicherten, sich vor Kursbeginn zu erkundigen, ob ihre Krankenversicherung die Hebammenleistung abdeckt. Die Verpflichtung der Teilnehmerin zur Begleichung des Kursentgelts besteht unabhängig von der Kostenerstattung durch den privaten Krankenversicherer.
(3) Ein Anspruch auf Gewährung einer Ermäßigung besteht grundsätzlich nicht.
(4) Alle besuchten Kursstunden sind auf dem beiliegenden Zettel für die Krankenkasse zu quittieren. Für einzelne Krankenkassen wird die Abrechnung verschlüsselt online vorgenommen, mit dem Datentransfer erklärt sich der/die Telnehmer/in einverstanden.
(5) Falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse festgestellt werden kann, werden die Kosten des/der Kursteilnehmers/ Kursteilnehmerin als Selbstzahler privat in Rechnung gestellt.
6. Partnergebühr
Das Konzept des Geburtsvorbereitungskurses baut darauf auf, dass eine gut informierte Begleitperson eine enorme Unterstützung für die Gebärende darstellt. Daher ist die Teilnahme einer Begleitperson im Kurs obligat. Die Partnergebühr ist deswegen auch dann zu bezahlen, wenn der Kurs ohne Partner/in besucht wird oder der/die Partner/in aufgrund von Krankheit etc. nicht teilnehmen kann.
Dies soll innerhalb von 7 Tagen nach der Infomail geschehen, ansonsten verfällt der Kursplatz.
Die Hebamme stellt eine Rechnung über die Zahlung der Partnergebühr aus, die der/die Kursteilnehmer/in bei der Krankenkasse einreichen kann. Viele Krankenkassen übernehmen die Partnergebühr inzwischen anteilig oder ganz. Die Hebamme kann nicht garantieren ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.
7. Studierende/ Praktikantinnen
Als ausgebildete Praxisanleiterin begleiten die Hebamme intermittierend Studierende der Hebammenwissenschaften oder Praktikantinnen. Wenn die/ der Kursteilnehmerin/ Kursteilnehmer sich für den Kurs entscheiden, sind sie damit einverstanden, dass gegebenenfalls Studierende oder Praktikantinnen im Kurs anwesend sind und entbinden die Hebamme von der Schweigepflicht diesen gegenüber.
8. Haftungsausschluss
(1) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt eigenverantwortlich.
(2) Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist ausgeschlossen, mit Ausnahme einer Pflichtverletzung durch die Hebamme, sowie einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen.
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
Mit der Buchung wird bestätigt, dass der Gesundheitszustand des/ der Teilnehmers/ Teilnehmerin die Teilnahme am gebuchten Kurs erlaubt. Der/ die Teilnehmer/ in ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. Dies gilt vor allem, wenn diese Beschwerden für den Kurs und seine Inhalte relevant sind.
Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung/Betreuung jederzeit zu beenden, wenn Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft angegeben oder Therapiemaßnahmen nicht umgesetzt werden.
(3) Der Anspruch auf Schadensersatz ist bei der Verletzung von sonstigen Schäden ausgeschlossen, mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Hebamme, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgelegte Gegenstände oder abgestellte Kinderwägen o.ä..
(4) Die Aufsichtspflicht über das Kind/ die Kinder beim Rückbildungskurs liegt bei der Kursteilnehmerin. Ältere Geschwisterkinder dürfen nicht zum Kurs mitgebracht werden. Während der Babykurse (zB Babymassage) liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. der Begleitperson.
9. Pandemiesituation
Sollte es aufgrund von Infektionsschutzgesetzen, Anweisungen der örtlichen Behörden oder anderen gesetzlichen Regelungen nicht möglich sein den Kurs vor Ort stattfinden zu lassen, wird der Kurs als Onlinekurs (Audio-Video-Chat) stattfinden bzw. fortgeführt. Eine Stornierung auf Grund des Wechsels von einem Präsenz/Vor-Ort-Kurs zu einem Onlinekurs bzw. umgekehrt ist ausgeschlossen.
10. Datenschutzinformation
Hebammen unterliegen im Rahmen Ihrer Betreuung der Schweigepflicht. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig.
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
(1) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Hebamme Carolin Blendl
Dorfstraße 11A, 93180 Deuerling
Telefon: 09498 / 905822
(2) Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die ich erhebe. Zu diesen Zwecken können mir auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzt*innen oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Vor Kursbeginn schickt die Hebamme eine zusätzliche E-Mail mit Informationen zum Kurs zu. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitte ich um eine kurze schriftliche Mitteilung. Zu sonstigen Zwecken werden keine E-Mails versandt.
(3) Empfänger Ihrer Daten
Ich übermittle Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
(4) Speicherung Ihrer Daten
Ich bewahre Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB bin ich dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der Berufsordnung der Länder.
(5) Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötige ich Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für mich zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27
91522 Ansbach
(6) Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.
Ihre Hebamme
Carolin Blendl
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.